Schutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb
Ab dem 29. Oktober 2020 gelten folgende neue Massnahmen für den Trainings- und Spielbetrieb in allen Sportarten, unter Einhaltung von vereinsspezifischen Schutzkonzepten. Verbot sportlicher Aktivitäten mit mehr als 15 Personen, mit Ausnahme von Trainings von unter 16-Jährigen. Nach Möglichkeit (wetterbedingt) findet das Training auf den Aussenplätzen statt. Die Hallen werden vor allem von den jüngeren Junioren genutzt.
Bei Sportaktivitäten, in denen, wie im Fussball, ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, müssen die Trainings und Spiele so gestaltet werden, dass sie ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden, mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 1.5 Metern ohne Schutzmassnahmen Folgende fünf Grundsätze müssen im Trainings- und im Spielbetrieb zwingend eingehalten werden:
1. Nur symptomfrei ins Training und an Spiele
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen und nicht als Zuschauer anwesend sein. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
2. Abstand halten
Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe und bei Besprechungen sind 1.5m Abstand einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Training und im Spiel ist der Körperkontakt
wieder zulässig.
3. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training resp. Spiel gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
4. Beschränkung der Anzahl anwesender Personen
Auf Zuschauer wird grundsätzlich verzichtet. Eltern sind angehalten ihre Kinder vom Training zu bringen und abzuholen und während der Trainingszeit auf die Anwesenheit zu verzichtet.
5. Präsenzlisten führen
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten und Spiele Präsenzlisten aller anwesenden Personen (Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Staff, Zuschauer, etc.). Der Verein bezeichnet für jedes Training und für jedes Spiel eine Person, die für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste verantwortlich ist und die dafür sorgt, dass diese Liste dem/der Corona-Beauftragten des Vereins in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 6). In welcher Form die Liste geführt wird (doodle, App, Excel, usw.) ist dem Verein freigestellt.
6. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins
Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainings- und/oder Spielbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Luigi Giordano. Bei
Fragen darf man sich gerne direkt an ihn/sie wenden (Mobile 079 332 74 01, Mail luigi.giordano@fcwettingen.ch)
7. Besondere Bestimmungen
Für das Klubrestaurant im Stadion Altenburg, sowie für das Bistro auf der Sportanlage Kreuzzelg wird das gültige Schutzkonzept für Gastrobetriebe umgesetzt. Schutzkonzept wird durch den Vorstand bewilligt und umgesetzt.